Waldmeyer klagt den Bundesrat ein

Oder warum Waldmeyer suggeriert, dass die sieben Bundesräte vielleicht ins Gefängnis müssen

Vor gut zwei Wochen stand Waldmeyer vor dem Regal im Coop und konnte das Bastelbuch für seinen Neffen Tim nicht kaufen. Gesperrtes Sortiment. Jetzt hatte Waldmeyer endgültig genug. Nicht nur von all den Lockdown-Massnahmen, sondern generell vom Versagen der Regierung. Der Bundesrat befand sich nun wohl auf dem Höhepunkt seiner Strähne an Miss-Management. Ein Versagen, welches inzwischen an Vorsätzlichkeit grenzt. Waldmeyer überlegte nun, ob er nicht den gesamten Bundesrat einklagen sollte. 

Waldmeyer verharrte vor dem gesperrten Gestell und liess sich, sozusagen als „brain-gym“,  sieben mögliche Anklagepunkte durch den Kopf gehen:

Klage Nummer 1 könnte das „Masken-Gate“ betreffen. Hier lautet die Anklage auf Verschleppung des Vorsorgeauftrages und auf grobfahrlässige Fehler bei der Beschaffung. Und es ging auch um bewusste Falschinformation des Volkes betreffend der Wirksamkeit der Masken.

Klage Nummer 2: die Corona-App. Hier lautet die Anklage auf vorsätzliches Missmanagement.

Klage Nummer 3: das Tracing: Hier wollte sich Waldmeyer auf eine Unterlassungsklage konzentrieren. Es wäre auch ein Tatbestand von Betrug zu prüfen, nach StGB Art. 146.

Klage Nummer 4: das Testing. Allen Beteuerungen des Bundesrates betreffend der hohen Notwendigkeit des Testens zum Trotz hatte er die Organisation nicht richtig an die Hand genommen. Seine Aufgabe hatte er vorsätzlich nicht erfüllt: Es handelt sich mithin um eine Irreleitung des Volkes. Der Aufbau eines Lügengebäudes könnte locker nachgewiesen werden, was eine gute Prozesschance ergeben dürfte. Das kürzlich angekündigte Massen-Testing wird zudem an der Erhältlichkeit der Tests scheitern: Vorspiegelung falscher Tatsachen!

Klage Nummer 5: die Impfstoffe. Ein kleines Land wie die Schweiz hätte frühzeitiger eine Beschaffung sicherstellen können. Und zwar mit einer breiteren Risikoverteilung betreffend potentieller Impfstoffe. Bereits im August und später nochmals im Dezember letzten Jahres gingen die Bundesbehörden z.B. auf die russische Anfrage betreffend Interesse an Sputnik V nicht einmal ein – das BAG antwortete einfach nicht. Handelt es sich hier einfach nur um Unvermögen? Führungsmangel? Oder eben doch um vorsätzliche Verschleppung? Nein, Waldmeyer kokettierte mit einem Fall von fahrlässiger Unterlassung und fahrlässiger Körperverletzung.

Klage Nummer 6: die Impforganisation. Andere Länder schaffen es, regionale und effiziente Impfzentren einzurichten. Der Bundesrat überliess jedoch bequemerweise alles den Kantonen. Diese verschickten schon mal an alle Hausärzte 100 Ampullen (so geschehen im Kanton Zürich), unbesehen der tatsächlichen Nachfrage und eines verlässlichen Impfplanes. Können die Regierungen es einfach nicht besser und sind damit entschuldigt? Nein, meint Waldmeyer, es handelt sich auch hier um eine grobfahrlässige Unterlassung mit Schadenfolge. 

Klage Nummer 7 betraf die Lockdowns und andere Einschränkungen. Waldmeyer ging ein Licht auf: Diese Freiheitsbeschränkungen sind nur das Resultat aus den Einzelvergehen 1 bis 6. Denn viele der Lockdown-Massnahmen wären gar nicht notwendig gewesen, hätte man in den 6 Disziplinen einen guten Job gemacht. Also könnte das Vergehen Nummer 7 nicht einfach eine zufällige Folge der vorangegangenen Einzelvergehen dar, sondern, aufgrund des Kausalzusammenhanges, gar ein minutiös geplantes Kapitalverbrechen darstellen?

Waldmeyer dachte kurz an den Tatbestand einer Geiselnahme (wegen den Lockdowns) sowie die physische und psychische Verletzung von Millionen von Individuen. Nein, ein Vergleich mit Stalin oder Mao zum Beispiel wollte Waldmeyer nicht konstruieren, das wäre doch etwas geschmacklos. Aber mit dem aktuellen China z.B. wäre ein Vergleich angezeigt: China überwacht alle seine Bürger mit wasserdichten digitalen Methoden, erstellt Profile und ein Punktesystem, woraus sich dann die individuell noch erlaubten Freiheitsgrade ergeben – bzw. die Freiheitsbeschränkungen. Die Schweizer Regierung macht das natürlich nicht so raffiniert wie die Chinesen, bei den helvetischen Freiheitsbeschränkungen handelt es sich aufgrund der vielen Einschränkungen im zivilen Leben eher um analoge Quälereien. Zudem gälte es noch, die Schadenersatz-Klagen zu quantifizieren, welche sich aus den zum Teil vermeidbaren Einschränkungen ergeben. Dabei handelt es sich um Milliarden-Schäden, die der Wirtschaft und dem Bund (aufgrund der teuren Hilfsmassnahmen und der erhöhten Schuldenlast) erwachsen sind.

„Weisch, isch gschperrt!“, sagte die serbo-kroatische Coop-Angestellte zu Waldmeyer. Waldmeyer versuchte, immer noch vor Tims Gestell mit den Büchern, sich auf seine Klagestrategie zu konzentrieren. Das Fass zum Überlaufen hatte nun das aktuelle Impf-Management gebracht: Weltweit ist es üblich, dass Covid-19-Geimpfte einen Eintrag in einem Impfpass (künftig wohl vermehrt einem digitalen) oder zumindest eine behördliche und offizielle Impfbescheinigung erhalten. In der Schweiz jedoch werden in den meisten Kantonen die Bürger nach der Impfung einfach mit einem Handzettel nach Hause geschickt, mit dem Versprechen, dass dann später noch eine richtige Impfbestätigung nachgereicht würde.

Dabei wäre es doch ausserordentlich wichtig, eine professionelle Database mit allen Impfdaten aufzubauen! Der Bund hat dies jedoch verpasst. In den einzelnen Kantonen werden im besten Fall nur ein paar Excel-Tabellen nachgeführt. Was nämlich interessant und unabdingbar wäre: zu wissen, welche Art von Leuten wann geimpft wurde, welche Personen später trotzdem infiziert werden, wie (aufgrund der Tests und des Tracings) eine Weitergabe des Virus dennoch stattfindet. Die Beobachtung der Wirkung der Impfstoffe und der Einfluss der Impf-Abfolge müssten doch aufgezeichnet werden! Dafür bräuchte es nur eine einfache elektronische Datenerfassung bei der Impfung. Ein kleines Programm, welches mit Bestimmtheit irgendwo schon existiert und für dessen Beschaffung man nun mindestens ein halbes Jahr Zeit gehabt hätte. Denn nur dann könnten künftige Einschränkungen des öffentlichen Lebens auf diejenigen Massnahmen reduziert werden, welche sich aufgrund der Datenverfolgung als wirkungsvoll und sinnvoll ergeben. Also nochmals eine zusätzliche Unterlassungsklage? Waldmeyer war jetzt schon froh, den Wust an Klageschriften nur virtuell durchgehen zu müssen.

Bei solchen Kapitalfehlern – wie eben mit der Impf-Database – hätte Waldmeyer früher (als CEO noch) einen leitenden Mitarbeiter kurzerhand gefeuert. Es kann doch nicht sein, dass man bei Regierungsmitgliedern solche Fehler nur als Führungsversagen, unglückliche Verschleppung oder schlicht verzeihbares Unvermögen klassifiziert. Nein, hier scheint eine gewisse Vorsätzlichkeit vorzuliegen – was eben eine Klage rechtfertigen würde. 

Waldmeyer überlegte sich noch kurz, ob er nun direkt zum Internationalen Gerichtshof in Den Haag oder zum Europäischen Gerichtshof in Strassburg gehen könnte. Also ohne den lästigen Umweg über die Schweizer Gerichte und das Bundesgericht – das würde nämlich zu lange dauern. Wohl länger, als bis mit Covid-25 das nächste Regierungsversagen eingeleitet würde.

Waldmeyer stand immer noch vor dem Regal mit den verbotenen Büchern. Er war ziemlich zufrieden mit seiner Klagestrategie. Ein ganzer Strauss an Klagen kam zusammen: Unterlassungsklagen, Beseitigungsklagen, Feststellungsklagen, Schadenersatzforderungen. Und eben das mit der Geiselnahme. Ein Glück, dass Waldmeyer nie in die Politik eingestiegen ist. Wäre er jetzt nämlich Bundesrat, müsste er sich selber verklagen.

Waldmeyer schnappte sich das verbotene Bastelbuch für Tim und verliess den Supermarkt via Self-Scanning.